
“Von Rheinbayern sollte die deutsche Revolution ausgehen.
Zweibrücken war das Bethlehem, wo die junge Freiheit,
der Heiland, in der Wiege lag und welterlösend greinte.
Neben dieser Wiege brüllte manches Öchslein,
das späterhin, als man auf seine Hörner zählte,
sich als ein sehr gemütliches Rindvieh erwies.
Man glaubte ganz sicher, daß die deutsche Revolution
in Zweibrücken beginnen würde,
und alles war dort reif zum Ausbruch.
Aber, wie gesagt, die Gemütlichkeit einiger Personen
vereitelte jenes polizeiwidrige Unterfangen.”
Heinrich Heine, 1840
Heinrich Heine, 1832: „Es ist leicht vorauszusehen, daß die Idee einer Republik, wie sie jetzt viele deutsche Geister erfaßt, keineswegs eine vorübergehende Grille …“

Zug auf das Hambacher Schloss
(Lithografie von Erhard Joseph Brenzinger, 1832, Historisches Museum der Pfalz, Speyer)

Die Französische
Revolution
Mit dem „Sturm auf die Bastille“ begann am 14. Juli 1789 die Französische Revolution. In ihrer Folge kam es nicht nur in Frankreich zur Beseitigung der feudalen Ordnung; die Ziele der Revolution fanden vielmehr in ganz Europa Anhänger und bestimmten die politische Entwicklung des 19. Jahrhunderts grundlegend.
(Zeitgenössisches Gemälde, Paris, Musée Carnavalet)

Deklaration der
Menschenrechte 1789
Die Französische Nationalversammlung verabschiedete im August 1789 die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“.
Damit wurden die alten Vorrechte von Adel und Kirche beseitigt.
Die Abschaffung der Standesprivilegien galt später auch für die von Frankreich besetzten, linksrheinischen Gebiete.
(Gemälde von Jean-Jacques-Francois Le Barbier, Paris, Musée Carnevalet)

Die Zerstörung von Schloss
Karlsberg bei Homburg
Weil es ein Symbol der Feudalherrschaft schlechthin war, brannten die französischen Revolutionstruppen
am 10. Februar 1793 das Karlsbergschloss in Homburg nieder.
Die einheimische Bevölkerung zeigte sich dabei soldarisch mit den Revolutionären,
zumal sie zuvor arg unter der Herrschaft des Zweibrücker Herzogs zu leiden hatte.
(Kupferstich von Philipp Josef Fill, 1793, Historisches Museum der Pfalz, Speyer)

Errichtung eines Freiheitsbaumes
in Zweibrücken
Der Freiheitsbaum avancierte zum Siegeszeichen der Französischen Revolution. Wie am 11. Februar 1793 auf dem Zweibrücker Schlossplatz, wurde dieses Symbol beim Vormarsch der Revolutionsarmee in vielen linksrheinischen deutschen Städten errichtet.
(Aquarellierter Kupferstich, Hieronymus Löschenkohl nach Johann Kaspar Pitz, Stadtmuseum Zweibrücken)

Napoleon
Von 1797 an waren die linksrheinischen deutschen Gebiete und damit auch die „Pfalz“ feste Bestandteile der Republik Frankreich. Unter Napoleons Herrschaft wurden fortschrittliche Rechts- und Verwaltungsreformen auf den Weg gebracht, die als „Rheinische Institutionen“ auch in bayerischer Zeit gültig blieben.Von 1797 an waren die linksrheinischen deutschen Gebiete und damit auch die Pfalz feste Bestandteile der Republik Frankreich. Unter Napoleons Herrschaft wurden fortschrittliche Rechts- und Verwaltungsreformen auf den Weg gebracht, die als „Rheinische Institutionen“ auch in bayerischer Zeit gültig blieben.
(Ausschnitt aus dem Gemälde von Jacques-Louis David, 1805-07, Paris, Musée du Louvre)

Département
Mont Tonnerre
Die französische Département-Einteilung wurde auf die von Frankreich annektierten Gebiete übertragen. Dabei entstand Anfang 1798 auch das „Département Mont Tonnerre“ (= Donnersberg) als eines von vieren auf linksrheinisch-deutschem Terrain. „Hombourg“ gehörte darin zum Arrondissement „Deux-Ponts“.
(Kol. Kupferstich v. Pierre Grégoire Chanlaire, Paris 1802, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Code Civil
Der Code Civil (auch Code Napoleon) war in der Pfalz ab 1804 gültig. Das Gesetzbuch gestand allen Bewohnern die gleichen Rechte zu. Nach dem Untergang der napoleonischen Herrschaft blieben diese Gesetze trotz der Angliederung der Pfalz an Bayern in Kraft und bildeten so die Ausgangsbasis für die Entstehung der liberalen Bewegungen.
(Georg Ritter, Zweibrücken 1827, Stadtmuseum Zweibrücken)

Der Kongress von Wien
1814/15 berieten die führenden Herrscherhäuser auf dem „Wiener Kongress“ über die politische und territoriale Neuordnung Europas nach Napoleon. Die Pfalz wurde dabei dem Königreich Bayern zugeschlagen, wobei die Gesetzgebung aus französischer Zeit, die „Rheinischen Institutionen“, unangetastet blieben.
(Kupferstich v. Jean Godefroy nach einem Gemälde von Jean-Baptiste Isabey, 1819)

Bayern und Pfalz
Das Reich des Bayernkönigs bestand nach dem Wiener
Kongress aus dem „Hauptland Altbayern“ und dem
„Nebenland Rheinbayern“, der Pfalz. Beide Teile hatten
keine räumlichen Verbindungen miteinander. Auch wegen
grundsätzlich abweichender Gesetzgebung galt der
„Rheinkreis“ in Bayern als ungeliebtes Anhängsel.
(Kupferstich v. C. F. Weiland, Weimar 1834, Staatsbibliothek Berlin)

Das Appellationsgericht
in Zweibrücken
Zweibrücken wurde mit der Angliederung der Pfalz an Bayern Sitz des Kgl. Bayr. Appellations-gerichtshofes. Diese höchste Instanz hatte ihren Ursprung im französischen Recht, das nach 1816 für die Pfalz und im Gegensatz zum übrigen Bayern fortbestand. Für die Rechtspflege und Recht-sprechung musste deswegen weitgehend das Personal aus französischer Zeit übernommen werden – was zur Folge hatte, dass zahlreiche Richter und Advokaten nach wie vor den Grundsätzen der Französischen Revolution anhingen.
(Ansichtskarte vom Justizpalast (Schloss), Stadtarchiv Zweibrücken)

Forstfrevel: Not und
Armut in der Pfalz
Holz- oder Forstfrevel war schlechthin das Zeichen für die Verarmung der pfälzischen Bevölkerung. Jeder fünfte Pfälzer war jährlich in ein solches Delikt verwickelt. Trotz des Waldreichtums hatten die Bewohner unter Brennholzmangel zu leiden, da sie die bei Versteigerungen geforderten Preise nicht zahlen konnten. Die Abbildung zeigt einen Knaben, der vom Förster beim Holzdiebstahl gestellt wird.
(Lithografie, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die Signalwirkung der
Julirevolution 1830
Mit der Julirevolution in Paris begann 1830 eine neue Phase der geschichtlichen Entwicklung in Europa. Sie wirkte als Signal auch für einige deutsche Länder, wo es zu Aufständen gegen die überkommene Fürstenherrschaft kam. Das Bürgertum forderte von nun an verstärkt seine Beteiligung an der Macht und forderte deswegen vor allen Dingen “Preßfreyheit”.
(Gemälde von Eugène Delacroix, 1830, Paris, Musée du Louvre)

Philipp Jakob
Siebenpfeiffer
(1789-1845)
Unter dem Eindruck der Julirevolution 1830 begann Philipp Jakob Siebenpfeiffer, seit 1818 Landcommissär in Homburg, sich öffentlich und kritisch über die Missstände zu äußern. Im Oktober gab er erstmals die Zeitschrift “Rheinbayern” heraus, deren regierungskritischer Tenor jedoch den Unwillen der Obrigkeit erregte. Noch vor Jahresfrist wurde Siebenpfeiffer wegen seiner Kritik vom Amt suspendiert.
(Ölgemälde von Helmut Crollmann, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die pfälzische Opposition auf dem
Münchener “Sturmlandtag” 1831
Mit der Wahl der beiden Zweibrücker Advokaten Friedrich Schüler und Christian Culmann in den bayerischen Landtag 1831 eröffnete sich der liberalen Opposition der Pfalz neben der Presse ein zweites Sprachrohr. Immer wieder nutzten sie die Rednertribüne als Forum für ihre Kritik am König, seiner Regierung und insbesondere an der Zensur der Presse.
(Lithografie, Bildarchiv Bayerischer Landtag)

Friedrich Schüler
(1791-1873)
Schüler, 1791 in Bergzabern geboren, war Rechtsanwalt am Appellationsgericht der Pfalz in Zweibrücken. Auf Betreiben von Christian Culmann wurde er 1831 in den Münchener Landtag gewählt. Dort avancierte er zum Wortführer der radikalen Opposition. Die Feste, die zu Ehren Friedrich Schülers 1832 in Zweibrücken veranstaltet wurden, waren wichtige Stationen auf dem Weg zum Hambacher Fest. Nach 16 Jahren Exil in Frankreich wurde er 1848 als Abgeordneter in die Paulskirche gewählt.
(Ausschnitt aus dem Hambachertuch, 1832, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Christian Culmann
(1795-1837)
Der Zweibrücker Advokat Christian Culmann war einer der bekanntesten oppositionellen Liberalen des Rheinkreises im Vorfeld des Hambacher Festes. 1831 wurde er in den Münchner „Sturmlandtag“ gewählt. Er war dort 1. Sekretär und Wortführer der gemäßigten Opposition. Im Landauer Prozess gegen die Redner des Hambacher Festes, an dem Christian Culmann nicht teilgenommen hatte, trat er als Verteidiger auf.
(Lithografie, um 1830, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Johann Georg August Wirth
(1798-1848)
Der Jurist Johann Georg August Wirth gehörte zu den wichtigsten Figuren des politischen Publizismus im Vormärz. Anfangs in München, später in Homburg und Zweibrücken gab er die liberale Zeitung „Deutsche Tribüne“ heraus, in der er für die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit eintrat. Er war einer der Begründer des „Deutschen Vaterlands-Vereins zur Unterstützung der freien Presse“, der ersten freien Presseorganisation in Deutschland. Auf dem Hambacher Fest trat er als einer der Hauptredner auf. Wirth trat 1848 als Abgeordneter in die Paulskirche ein.
(Lithografie, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Der Deutsche Vaterlandsverein
zur Unterstützung der freien Presse
Am 29. Januar 1832 wurde im Gasthaus Ladenberger in Zweibrücken-Bubenhausen anlässlich eines Festessens für den Landtagsabgeordneten Friedrich Schüler der sogenannte „Preßverein“ gegründet, der sich dem Kampf für die Pressefreiheit verpflichtet sah. Dieser Verein war die erste freie deutsche Presseorgansisation, seine Gründung ist somit ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Demokratiegeschichte. Die Mitgliedsbeiträge wurden zur Unterstützung der von Zensur und Beschlagnahmung bedrohten liberalen Zeitungen und ihrer Redakteure verwendet.
(Gasthaus Ladenberger, Foto, Stadtarchiv Zweibrücken)

Das zweite Fest für
Friedrich Schüler
In der Zweibrücker Gaststätte „Zum Tivoli“ wurde am 6. Mai 1832 ein zweites Fest für den Landtagsabgeordneten Friedrich Schüler gegeben. Das überaus lebhafte Interesse der Bevölkerung (ca. 500 Teilnehmer) bestärkte die Veranstalter zur Durchführung weiterer politischer Feste. Die als Volksfest geplante Demonstration auf dem Hambacher Schloss war der Höhepunkt dieser Reihe.
(Gasthaus Tivoli, Foto, Stadtarchiv Zweibrücken)

Das Hambacher Fest
Auf die massiven Angriffe gegen das Pressewesen sowie das Verbot politischer Versammlungen reagierten die oppositionellen Kräfte mit Festen. Unter dem Deckmantel der Geselligkeit wurden revolutionäre Reden gehalten und politische Vereinigungen gegründet. Der rege Zulauf zum „Preßverein“ ermutigte die führenden Persönlichkeiten zur Durchführung eines großen zentralen Volksfestes am 27. Mai 1832 auf der Hambacher Schloßruine bei Neustadt a.d. Haardt. Es sollen etwa 30.000 Personen teilgenommen haben. Die Redner riefen unverhohlen zum Umsturz der bestehenden Ordnung auf und forderten die Schaffung eines demokratischen deutschen Nationalstaates.
(Lithografie von Erhard Joseph Brenzinger, 1832, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Das Landauer Assisengericht
Bereits wenige Tage nach dem Hambacher Fest setzten Verfolgungen und Verhaftungen gegen die Exponenten der demokratischen Bewegung ein. Die Wortführer hatten sich 1833 vor einem Assisengericht (Schwurgericht) zu verantworten. Der Prozess wurde aus Sicherheitsgründen von Zweibrücken nach Landau, der einzigen Festungsstadt der Pfalz, verlegt. Er wurde dort unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und unter massivem Einsatz von Militärkräften vom 29. Juli bis 16. August 1833 durchgeführt. Die Angeklagten wurden aufgrund der in der Pfalz bestehenden Rechtslage freigesprochen.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Reaktion und Folgen
Während den Hauptakteuren von Hambach trotz sensationellem Freispruch nur die Flucht ins Ausland blieb, wurden das Hambacher Tuch, die schwarz-rot-goldene Kokarde oder der Pfeiffenkopf mit dem Porträt
Siebenpfeiffers zu Erkennungszeichen der Freiheitsbewegung. Noch generationenlang wurden diese innerhalb der Familien stolz weitervererbt.
(Würzburg, Institut für Hochschulkunde)

Biedermeierliche Ruhe in
Zweibrücken nach 1833
Nach dem Hambacher Fest 1832, während die Wortführer der liberalen Bewegung im Gefängnis saßen oder als politische Flüchtlinge im Exil lebten, herrschte im Raum Homburg-Zweibrücken für anderthalb Jahrzehnte „Friedhofsruhe“. Die Repressionspolitik der bayerischen Regierung sorgte dafür, daß es niemand mehr wagte, demokratisches Gedankengut zu äußern. Erst im Vorfeld der Märzrevolution 1848 gab es wieder demokratische Regungen.
(Lithografie von Verhas/Winkles, Stadtmuseum Zweibrücken)

Die Märzrevolution
von 1848
Mit den Revolutionen im März 1848 bekamen die Forderungen von Hambach neue Aktualität. Initiiert einmal mehr durch die Februarrevolution in Paris, wurden durch die Aufstände in Berlin, aber auch in Wien und München erstmals in der deutschen Geschichte freie Wahlen und ein gewähltes Parlament für Deutschland erzwungen.
(„Auch ein Totentanz“, Holzschnittreihe von Alfred Rethel, Bild 6: „Auf der Barrikade“ (1848))
(Zoom: Gemeinfrei, Urheber unbekannt)

Das Parlament in der
Frankfurter Paulskirche
Die Frankfurter Paulskirche ist heute das Symbol für die Ursprünge der Demokratie in Deutschland schlechthin. Sie war ab Mai 1848 Tagungsort des ersten freigewählten gesamtdeutschen Parlamentes. Die 649 Abgeordneten aus dem Gebiet des Deutschen Bundes hatten die Aufgabe, eine demokratische Verfassung zu formulieren. Aus der Pfalz kamen zehn Abgeordnete, die allesamt auf der demokratischen Parlamentslinken saßen.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Petitionen saarpfälzischer
Volksvereine 1849
Der Raum Homburg-Zweibrücken stellte mit fast 50 Volks- und „März“-Vereinen eine Verdichtungszone des demokratischen Vereinswesens dar. Die Aktivitäten dieser Vereine, die als Diskussionsforen für politische Themen Vorläufer der Parteien waren, gipfelten in Petitionen, die sie an die Adresse der Paulskirchenversammlung richteten. Übermittler dieser Resolutionen waren zumeist die regionalen Abgeordneten der Paulskirche – hier Franz Tafel aus Zweibrücken.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die Verfassung der
Paulskirche 1849
Am 27. März 1849 verabschiedete die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche jenen Katalog elementarer Grundrechte, die nach wie vor nichts an Aktualität eingebüßt haben. Die Freiheit der Meinungsäußerung, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und nicht zuletzt die Unverletzlichkeit des Eigentums wurden in dieser Reichsverfassung verankert.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die Pfälzische
Revolution 1849
Die Verfassung der Paulskirche sah vor, dass Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV. Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches werden sollte. Dieser lehnte die „Erbkaiserwürde“ und damit das gesamte Verfassungswerk ab. Zur Verteidigung und Durchsetzung des Grundgesetzes und den darin formulierten, demokratischen Rechten kam es überall in Deutschland zu Aufständen, im Mai und Juni 1849 auch in der Pfalz. Durch Militärgewalt wurden sämtliche „Revolutionen“ bis Juli 1849 niedergeschlagen.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die Anklag-Akte 1850
Gegen 333 Akteure der gescheiterten „Pfälzischen Revolution“ leitete 1850 die Anklagekammer des Appellationsgerichtes in Zweibrücken Verfahren ein. Sie wurden der „bewaffneten Rebellion gegen die bewaffnete Macht, Hoch- und Staatsverraths“ bezichtigt. In der zweiteiligen „Anklag-Akte“ sind die Vorwürfe gegen die einzelnen Personen ebenso detailliert beschrieben wie die „Signalements“ (Personenbeschreibungen) der Verdächtigten.
(Stadtarchiv Zweibrücken)

Die Konsequenzen für die
pfälzischen Freischärler
Nach der Schlacht von Rinnthal am 17. Juni 1849 war der Aufstand in der Pfalz beendet. Die Freischärler zogen sich entweder über den Rhein nach Baden zurück, wo sie weiter kämpften. Oder sie flohen, vornehmlich über die nahe Grenze nach Frankreich und von dort aus meist nach Übersee. Und es kam zu zahlreichen Verhaftungen. Allein ins Zweibrücker Gefängnis wurden zwischen Juni 1849 und April 1850 209 Männer eingeliefert.
(Stadtarchiv Zweibrücken (Verzeichnis))
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung (Gefängnisszene))

Flucht und Emigration nach 1849
Nach der Niederschlagung der Demokratie emigrierten zwischen 1849 und 1855 schätzungswiese eine halbe Million Menschen aus Deutschland. Aufgrund dieser Auswanderungswelle ging die Einwohnerzahl der Pfalz um rund 30.000 zurück. Der weitaus größte Teil davon wählte Nordamerika zur neuen Heimat, zumal man dort die politische Freiheit realisiert wähnte, für die man in Deutschland vergeblich auf die Barrikaden gegangen war. Viele der „forty-eighters“ engagierten sich auch in Amerika für ihre demokratischen Ideale.
(Zwischendeck eines Auswandererschiffes, Repro einer Zeichnung um 1850, Stiftung Deutsches Auswandermuseum Bremerhaven)

„Einigkeit mach stark“ –
Die Demokratie und das
wilheminische Kaiserreich
„Germania“ kämpft vor der Kulisse des Hambacher Schlosses um die deutsche Einheit: Der deutsche Nationalstaat wurde im Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles proklamiert – jedoch nicht im Sinne der „Hambacher“ oder der „48er“. Die Reichsgründung war eben nicht durch demokratisches Zusammenwirken, sondern durch militärische Gewalt zustande gekommen.
(Stadtarchiv Neustadt)

Die Weimarer Republik
und
100 Jahre Hambach
Die Republik von Weimar (bzw. die ihr verpflichteten Parteien) berief sich bewusst auf die demokratischen Ideale der Hambacher Zeit. Örtliche Vereinigungen riefen zu einer Gedenkfeier für Demokratie und nationale Einheit auf. Schauplatz dieser Veranstaltung, in der der Reichstagsabgeordnete und spätere erste Präsident der Bundesrepublik, Theodor Heuss, die Festrede hielt, war das Hambacher Schloss.
(Stadtarchiv Neustadt)

Hambach und die
Nazis
Die Nazis hatten mit den demokratischen Ideen von Hambach nichts im Sinn und auch nichts mit der schwarzrotgoldenen Symbolik – das Bild zeigt die Verbrennung der deutschen Trikolore. In ihrer Propaganda wurde lediglich der nationale Einheitsgedanke von Hambach ganz isoliert betont. Die Mitwirkung von Akteuren jüdischer Religion wie Börne oder Heine hingegen nahmen die Nazis zum Anlass für rassistische Hetzparolen auch gegen die Demokratie.
(Stadtarchiv Landau)

Hambach und die BRD
Zum 150. Jubiläum des Hambacher Festes wurde das Schloss renoviert. Eine ständige Ausstellung über den Verlauf der Demonstration wurde eröffnet, zudem die „Hambach-Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung“ aus der Taufe gehoben. Der 1982 amtierende Bundespräsident Karl Carstens forderte anlässlich des Jubelfestes die Bewahrung und Entwicklung der bestehenden Freiheit auf.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Demokratische Bewegungen
und Zivilcourage in der Bundesrepublik
Die Ideen von Hambach und die Personen, die sich für ihre demokratischen Ideale einsetzten, wurden in der Bundesrepublik desöfteren ganz offiziell gewürdigt und gefeiert. In der unmittelbaren Tradition der Hambacher, sich ohne Rücksicht auf persönliche Opfer und Risiken für das Gemeinwohl einzusetzen, gab es auch in der Bundesrepublik immer wieder Menschen mit Zivilcourage, die sich für ihre Ideale einsetzten:
– die Ostermärsche der 50er Jahre gegen die Remilitarisierung nach dem Zweiten Weltkrieg,
– die „Außerparlamentarische Opposition“ (APO) der Studenten für mehr Demokratie in den späten 60ern,
– der millionenfache Protest gegen die „Nachrüstung“ der Atomwaffen mit Menschenketten kreuz und quer
durch die ganze Republik zu Anfang der 80er und
– die breite Bewegung gegen Atomkraft seit Mitte der 70er Jahre bis heute –
all das sind Beispiele, wie sehr demokratisches Gedankengut, politisches Bewusstsein und persönliches Engagement in der Gesellschaft verwurzelt sind , die aber auch zeigen, dass demokratische Grundrechte und Freiheiten nicht vom Himmel gefallen sind, sondern immer wieder verteidigt und neu erkämpft werden müssen.
(Foto: Martin Baus)

(Foto: Martin Baus)

(Video: ARD)