
Das Schicksal von
Friedrich Schüler
Nach dem Ende der Deutschen Nationalversammlung blieb Friedrich Schüler wieder nur die Flucht nach Frankreich, wieder wurde er ein Opfer der politischen Justiz in Deutschland. Dieses Mal wurde er in Abwesenheit sogar zum Tod verurteilt. Schüler betätigte sich in seinem Exil aber nicht mehr politisch, sondern lebte bis zu seinem Tod 1873 zurückgezogen auf seinem Gut bei Metz.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Das Schicksal von
August Culmann
Wegen seiner radikalen Haltung in der Nationalversammlung und seiner Verwicklung in die Pfälzische Revolution wurde Culmann nach deren Niederschlagung angeklagt und zum Tode verurteilt. Der Vollstreckung des Todesstrafe auf dem Marktplatz in Zweibrücken hatte er sich aber durch die Flucht nach Frankreich entzogen. In den 1850er Jahren lebte er auf seinem Gut „Heiligenbrunn“ bei Bitsch, von wo aus er rege Kontakte nach Zweibrücken etwa zu Christian Dingler und Gustav Gulden pflegte und von wo aus er die Gründung der Grube Frankenholz auf den Weg brachte. Er wurde französischer Staatsbürger und war als konsequenter Demokrat ein Gegner der deutschen Reichsgründung 1870/71.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Das Schicksal von
Carl Hermann Schmolze
Carl Hermann Schmolze (1823-1859), Maler und Karikaturist aus Zweibrücken, befehligte während der pfälzischen Revolution ein Kompanie Freischärler in Homburg, wo er aus seinen radikalen politischen Vorstellungen kein Hehl machte. In Abwesenheit deswegen zum Tod verurteilt, floh Schmolze in die USA. Dort brachte er es als Kunstmaler zu einiger Berühmtheit und porträtierte u.a. George Washington.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Todesurteile „in contumaciam“
Nach der Revolution wurden in der Pfalz Untersuchungen gegen 1364 Personen eingeleitet. Eingestellt wurde davon etwa die Hälfte, etwa 130 Todesurteile wurden ausgesprochen, allerdings ausschließlich in Abwesenheit („in contumaciam“) der Angeklagten. Im Gegensatz zu Baden, wo es zu zahlreichen standrechtlichen Erschießungen kam, wurde in der Pfalz kein einziges vollzogen, im Gegenteil. Wagte es ein zum Tode Verurteilter, sich den Strafverfolgern zu stellen, wurde er in den weitaus meisten Fällen nach kurzer Zeit auf freien Fuß gesetzt. Selbst Haftstrafen fielen zumeist sehr kurz aus.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)