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Bayernkönig Max I. Joseph

Die Verfassung von
Bayern

1818 erhielt das Königreich Bayern eine neue Verfassung, die auf der „Charte“ des französischen Königs Ludwig XVIII. fußte: Mit ihr war 1814 die konstitutionelle Monarchie in Frankreich nach englischem Vorbild eingeführt worden. Bayern bekam mit der „Kammer der Reichsräte“ und der „Kammer der Abgeordneten“ gleichermaßen ein „Zweikammersystem“.

Die Verfassung von Bayern

1818 erhielt das Königreich Bayern eine neue Verfassung, die auf der „Charte“ des französischen Königs Ludwig XVIII. fußte: Mit ihr war 1814 die konstitutionelle Monarchie in Frankreich nach englischem Vorbild eingeführt worden. Bayern bekam mit der „Kammer der Reichsräte“ und der „Kammer der Abgeordneten“ gleichermaßen ein „Zweikammersystem“.

Die Verfassung von Bayern

1818 erhielt das Königreich Bayern eine neue Verfassung, die auf der „Charte“ des französischen Königs Ludwig XVIII. fußte: Mit ihr war 1814 die konstitutionelle Monarchie in Frankreich nach englischem Vorbild eingeführt worden. Bayern bekam mit der „Kammer der Reichsräte“ und der „Kammer der Abgeordneten“ gleichermaßen ein „Zweikammersystem“.

Die bayerische
Verwaltungsübernahme
in Zweibrücken

„An den Herrn Bürgermeister der Bürgermeisterey“: Das Schreiben vom 22.Juli 1816 bezieht sich konkret auf die Übernahme der Verwaltung der neuen pfälzischen Regierung im Landcommissariat Zweibrücken. Detailliert werden darin die Kosten aufgelistet, die bei der Vereidigung der Staatsdiener angefallen waren.

Landcommissariat Zweibrücken

Der bayerische Rheinkreis wurde im Frühjahr 1818 in zwölf Landcommissariate unterteilt, die ihrerseits wieder in Kantone gegliedert wurden. Eine derartige Verwaltung hatte in Zweibrücken ihr Domizil. Sie war zuständig für die Kantone Zweibrücken, Blieskastel und Hornbach und umfasste damit auch Teile des heutigen Saarpfalz-Kreises.

Landcommissariat Homburg

Homburg war ebenfalls Sitz einer solchen Verwaltung mit dem „Landcommissär“ an der Spitze. Er war zuständig für die Kantone Homburg, Waldmohr und Landstuhl mit insgesamt 79 Gemeinden und ca. 40.000 Einwohnern. Die westlichen Teile des Landcommissariates Homburg gehören heute zum Saarpfalz-Kreis.

Landcommissariatsgebäude
in Homburg

Das Landcommissariat in Homburg befand sich am Schlossberg-Hang gegenüber der katholischen St. Michaelskirche. Es diente dem Landcomissär nicht nur als Amtssitz, sondern auch als Wohnung. Das repräsentative Gebäude wurde 1962 abgerissen. An gleicher Stelle steht heute das „Siebenpfeiffer-Haus“.

König Ludwig I. von Bayern

1825 folgte Ludwig I. seinem Vater Max I. Joseph als König in Bayern. Der Thronfolger überließ die Regierungsgeschäfte jedoch nicht mehr seinen Ministern, sondern griff häufig selber in die Politik ein. Bei seinem Antritt gab er sich betont liberal und hatte in der Pfalz zunächst den Ruf eines Hoffnungsträger insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht.

Der Bayernkönig in der Alexanderskirche

Ludwig I. unternahm im Juni 1829 eine Reise durch die Pfalz, bei der der Monarch überall noch sehr freundlich empfangen wurde. Beim Besuch von Zweibrücken fand ein Konzert in der Alexanderskirche statt, in dessen Verlauf ein vertontes Gedicht des loyal-royal dichtenden Landcommissärs Siebenpfeiffer vorgetragen wurde.



Homburg um 1830



Die kleine Landcommissariatsstadt Homburg ist zu sehen, wie sie in der ersten Phase der Zugehörigkeit zu Bayern nach 1818 ausgesehen hat. Links ist die evangelische Kirche zu erkennen, ihr gegenüber das Landcommissariatsgebäude (C), in der Mitte die katholische Kirche und rechts die ehemalige Synagoge (G).

Homburger Huldigungen
für das Königspaar

Ein triumphaler Empfang wurde dem bayerischen Königspaar auch in Homburg bereitet. Der Literaturstudent Christian Scharpff, wenig später einer der schärfsten Kritiker des Monarchen, verfasste auf den König und die Königin lyrische Lobgedichte, die dem Landesherrn feierlich überreicht wurden.