
Kindheit und Jugend
Johann Georg August Wirth wurde 1798 im fränkischen Hof, das ab 1810 zu Bayern gehört, als Sohn eines Reichspost-Stallmeisters geboren. Der hochbegabte Schüler besuchte ab 1814 das von Hegel geleitete Gymnasium in Nürnberg. Das Jura-Studium in Erlangen und Halle schloss er mit der Promotion ab. Er wurde 1821 als Anwalt in Bayreuth zugelassen.
(Druck, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Redakteur in München
Wirth wandte sich unter dem Eindruck der französischen Julirevolution dem oppositionellen Journalismus zu. Nachdem seine erste Zeitschrift „Der Kosmopolit“ bereits nach wenigen Ausgaben dem neuen Zensurgesetz zum Opfer gefallen war, ging er nach München, um im Umfeld des Landtages ein neues publizistisches Betätigungsfeld zu suchen. Er übernahm im März 1831 die Chefredaktion der halboffiziellen Tageszeitung „Das Inland“ in der Hoffnung, die ihm zugesicherte Pressefreiheit erhalten zu können. Mit der Zeitung, aus der im Juli 1831 die „Deutsche Tribüne“ hervorging, nahm er den Kampf für die Pressefreiheit auf.
(Lithografie, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Umzug nach Homburg
Die Zensurmaßnahmen der Regierung sowie Geld- und Haftstrafen zwangen Wirth 1831, die Redaktion der „Deutschen Tribüne“ in den bayerischen Rheinkreis zu verlegen. Hier herrschte ein freiheitlicheres Rechtswesen, von dem sich Wirth weniger Einschränkungen versprach. Auf Initiative von Philipp Jakob Siebenpfeiffer wählte er das verkehrstechnisch günstig gelegene Homburg als Aufenthaltsort.
(Plan perspectiv de la ville de Hombourg et ses environs (1785), Detail, Landesarchiv Speyer)

Das Zöllersche Haus
in Homburg
Das ehemalige Zöllersche Haus in Homburg war in den Jahren 1831/32 Wohnsitz und Druckstätte Wirths. Von hier aus wurden zahlreiche Druck- und Flugschriften, insbesondere die „Deutsche Tribüne“, herausgegeben.
(Stadtarchiv Homburg)

Wirths Kniehebelpresse
Auf dieser Presse druckte Johann Georg August Wirth ab Januar 1832 in Homburg die „Deutsche Tribüne“. Nachdem die Apparatur durch die Zensurbehörden versiegelt worden war, wich er auf eine Schnellpresse in Zweibrücken aus. Auf behördliche Anweisung hin musste er den Vertrieb des Blattes ab dem 21. März 1832 einstellen. Die Presse befindet sich heute im Siebenpfeiffer Haus in Homburg.
(Siebenpfeiffer-Haus Homburg, Foto: Martin Baus)

Die „Deutsche Tribüne“
(Hg. J.G.A. Wirth)
Wirth gab die „Deutsche Tribüne“ bereits 1831 in München heraus. Dann, ab Januar 1832, erschien das Blatt abwechselnd in Homburg und Zweibrücken, wo Wirth auf eigenen Pressen druckte. Er musste seine Arbeit auf behördliche Veranlassung hin immer wieder einstellen. In der Folge wurde die Zeitung daher in der Druckerei Georg Ritter in Zweibrücken gedruckt.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

„Deutschlands Pflichten“ –
Der Aufruf zur Gründung
des „Preßvereins“
Wirths Aufruf wurde zunächst in der „Deutschen Tribüne“ später dann als Flugblatt veröffentlicht. Er forderte dazu auf, dem „Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ beizutreten. Der Verein war anlässlich eines Festessens am 29.1.1832 im Gasthaus Ladenberger in Zweibrücken-Bubenhausen initiiert worden. Aufgrund der behördlichen Eingriffe in das Pressewesen sah Wirth in der Gründung eines Unterstützungsvereins für die freie Presse die einzige Möglichkeit zur Darstellung und Durchsetzung liberaler Politik.
(Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

„An die Bewohner
Homburgs“
Wirth appellierte am 7. März 1832 in einer Beilage zur „Deutschen Tribüne“ an die Homburger Bürger, keinen offenen Widerstand gegen die Versiegelung der Presse zu leisten. Er spekulierte auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung, die ihm die Möglichkeit zu politischer Agitation bieten würde. Damit hoffte Wirth, seine Ziele wirkungsvoll in der Öffentlichkeit darstellen zu können.
(Deutsche Tribüne, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Wirths Rede auf dem
Hambacher Fest
Neben Philipp Jakob Siebenpfeiffer war Wirth der zweite bedeutende Redner auf dem Hambacher Schloss (27.5.1832). Er rückte in seiner Rede den nationalen Einheitsgedanken stärker als die übrigen Redner in den Vordergrund. Wirth warnte vor übertriebenen Hoffnungen auf eine Unterstützung durch Frankreich. Seiner Auffassung nach war das westliche Nachbarland lediglich an einer Vergrößerung seines Hoheitsgebietes interessiert. Seine Rede stieß auf heftigen Widerspruch.
(Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach, Dokumentation des Hambacher Fest, 1832, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)


Dokumentation des
Hambacher Festes
Wirths Dokumentation enthält einen Überblick über die Vorgeschichte und den Verlauf des Festes. Neben Grußadressen und Trinksprüchen sind in der Festbeschreibung insgesamt 18 Reden abgedruckt, darunter auch die von Siebenpfeiffer und Wirth. Einige der Reden, die dem Herausgeber zu radikal erschienen, wurden nicht aufgenommen.
(Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach, Dokumentation des Hambacher Fest, 1832, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Assisenprozess in Landau
Ebenso wie Siebenpfeiffer entzog sich Wirth der Verhaftungswelle nach dem Hambacher Fest nicht durch Flucht, da er auf einen öffentlichen Prozess zur Darstellung seiner Ideen hoffte. Erst nach einjähriger Untersuchungshaft begann der Geschworenenprozess gegen die Redner von Hambach, „Dr. Wirth und Consorten“, in Landau. Wirth wurde wegen Aufforderung zum Umsturz der bayerischen Staatsregierung angeklagt. Seine achtstündige Verteidigungsrede wurde von den Zuhörern mit großer Begeisterung aufgenommen. Das Gericht sprach ihn nach den geltenden Gesetzen frei.
(Porträt-Lithografie, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die verweigerte Flucht
Trotz Freispruchs im Landauer Assisenprozess wurde Wirth vom Zuchtpolizeigericht Zweibrücken wegen Beamtenbeleidigung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Am Napoleonstein auf dem „Schelmenkopf“ bei Bruchhof versuchte eine Gruppe junger Männer in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1834 Wirth zu befreien, der ins Zentralgefängnis nach Kaiserslautern gebracht werden sollte. Der Befreiungsversuch schlug fehl, da sich Wirth aus grundsätzlichen Überlegungen nicht befreien lassen wollte.
(Foto: Martin Baus)

Häftling in Kaiserslautern
Obwohl vom Assisengericht in Landau freigesprochen, wurde Wirth vom Zweibrücker Bezirksgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre, von 1834 bis 1836 saß er im Zentralgefängnis von Kaiserslautern ein, was ihn psychisch stark belastete. Nach seiner Entlassung aus der Haftanstalt gelingt es ihm trotz Polizeiaufsicht, nach Frankreich zu fliehen.
(Lithographie bei F. C. Schwaab, Speyer, um 1830, Stadtmuseum Kaiserslautern, Grafische Sammlung)

Einzug in die Paulskirche
Wirth lebte nach seiner Flucht aus Deutschland mit seiner Familie zunächst in Nancy, danach in der Schweiz. Er sicherte sich als Journalist eine dürftige Existenz. Nach Ausbruch der Revolution 1848 zog er ins Frankfurter Parlament ein. Er starb jedoch bereits am 26. Juli 1848, wenige Wochen nach Beginn der Beratungen. Seine Leichenrede hielt Robert Blum.
(Druck, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)