
Die Pressezensur
Obwohl die Pressefreiheit durch die bayerische Verfassung von 1818 garantiert wurde, verhinderte die bayerische Regierung immer wieder durch Pressezensur den Druck ihr missliebiger Artikel. „Preßfreyheit“ wurde daher zu einer der wichtigsten Forderungen der liberalen Bewegung im Vormärz. Die zeitgenössische Karikatur verdeutlicht den Zustand der Pressefreiheit im Vormärz.
(Johann Michael Voltz, Karikatur auf die Karlsbader Beschlüsse, Nürnberg 1819, Berlin, Deutsches Historisches Museum)

Die Druckerei
Georg Ritter
in Zweibrücken
Georg Ritter (1795-1854) betrieb im Vormärz die wichtigste Buchdruckerei in der Pfalz. Bei ihm erschienen zahlreiche liberale Blätter. Ritter ermöglichte Siebenpfeiffer und Wirth den weiteren Druck ihrer Zeitungen, nachdem deren eigene Druckerpressen behördlicherseits versiegelt worden waren. Das Ölgemälde, auf dem er mit seiner Frau Barbara abgebildet ist, hängt im Zweibrücker Stadtmuseum.
(Ölgemälde, um 1850, Stadtmuseum Zweibrücken)

Die Forderung
nach einer
freien Presse
Erklärtes Ziel des „Preßvereins“ war die Garantie der freien Presse durch die Regierung. Der Zweibrücker Anwalt Joseph Savoye (1802-1869) war Gründungsmitglied des „Preßvereins“ und gehörte seinem provisorischen Vorstandskomitee an. Seine Schrift „Garantieen der freien Presse im bayerischen Rheinkreise“ ließ er 1832 bei Georg Ritter drucken.
(LBZ/Pfälzische Landesbibliothek, Speyer /Kupferstich v. A. Geiger)

Einladung zu einem
politischen Fest
Da Versammlungen von mehr als 20 Personen im Rheinkreis verboten waren, tarnte die liberale Bewegung ihre politischen Treffen als Festessen. Der „Preßverein“ wurde bei einem Festbankett, das am 29. Januar 1832 im Gasthaus Ladenberger in Zweibrücken-Bubenhausen zu Ehren des Abgeordneten Friedrich Schüler gegeben wurde, gegründet. Ca. 350 geladene Gäste nahmen daran teil.
(LBZ/Pfälzische Landesbibliothek Speyer)

Festgesänge vom
29.1.1832
Bei dem ersten Fest zu Ehren Friedrich Schülers wurden zahlreiche Reden gehalten und Lieder gesungen. Der unterhaltsame Rahmen der Veranstaltung sollte bewusst die politische Dimension des Festes nach außen hin verschleiern, da politische Versammlungen von mehr als 20 Personen verboten waren.
(Der sechste Mai 1832, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Mitgliederwerbung
Mit Zeitungsartikeln, Flugblättern und persönlichen Anschreiben versuchte das provisorische Komitee des „Preßvereins“ möglichst viele Vereinsmitglieder zu werben. Aufgrund der Subskriptionslisten lassen sich über 5 000 Mitglieder bis September 1832 nachweisen. Hier ein von Friedrich Schüler unterzeichnetes Anschreiben und der Artikel „Deutschlands Pflichten“, den Johann Georg August Wirth zuerst in der „Deutschen Tribüne“ und dann als Flugblatt veröffentlichte.
(Landesarchiv Speyer)

Subskriptionslisten
Die Subskriptionslisten, die vielerorts auslagen und in die sich die neuen „Preßvereins“-Mitglieder eintrugen, wurden z.B. in der „Deutschen Tribüne“, dem „Zweibrücker Allgemeinen Anzeiger“ oder der „Zweibrücker Zeitung“ veröffentlicht.
(Deutsche Tribüne, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die Verteilung der „Preßvereins“-Mitglieder
im bayerischen Rheinkreis
Der „Preßverein“, dessen Mitglieder aus dem gesamten Deutschen Bund, aus Frankreich und der Schweiz kamen, hatte besonders im bayerischen Rheinkreis einen starken Zulauf.
(Deutsche Tribüne, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Publikationsorgane
des „Preßvereins“
Die von Jakob Friedrich Rost herausgegebene Zeitung „Zweibrücker Allgemeiner Anzeiger“ wurde ab Mai 1832 Publikationsorgan des „Preßvereins“. Redakteur war Daniel Pistor (1807-1886). Ab 1. Juli 1832 wurde das Blatt in „Zweibrücker Zeitung“ umbenannt. Die für die Titelseite der Ausgabe vom 13. September 1832 vorgesehenen Berichte fielen der Zensur zum Opfer.
(Zweibrücker Zeitung, Bayerische Staatsbibliothek)

Das Vorstandskomitee
des „Preßvereins“
Der Landtagsabgeordnete und Advokat Friedrich Schüler sowie seine beiden Anwaltskollegen am Zweibrücker Appellationsgericht, Joseph Savoye und Ferdinand Geib, bildeten den provisorischen Vorstand – „Zentralkomitee“ – des „Preßvereins“ in Zweibrücken.
(Flugschrift 3, Der Vaterländische Preßverein und die baierische Regierung, Zweibrücken 1832, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Die Gründung von
Filialkomitees
Auf Anregung des Zentralkomitees in Zweibrücken wurden in zahlreichen Orten in und außerhalb des Rheinkreises Filialkomitees zur wirksameren Organisation des „Preßvereins“ gebildet. Hier ein Aufruf von Friedrich Funck (sic!), provisorischer Geschäftsführer des vaterländischen „Preßvereins“ für Speyer und Umgebung, zur Wahl eines „Local-Comite´s“.
(Druck, Landesarchiv Speyer)

Das Filialkomitee
in Paris
Ende Februar 1832 wurde in Paris ein Filialkomitee des „Preßvereins“ gegründet, dem ca. 600 Mitglieder angehörten. Als aktive Mitglieder konnten die beiden im Exil lebenden Literaten Heinrich Heine und Ludwig Börne gewonnen werden. Nach Auflösung des „Preßvereins“ in Deutschland nahm das Filialkomitee in Paris eine eigenständige politische Entwicklung, die sich bis zu den frühkommunistischen Vereinen weiterverfolgen läßt.
(Lithografien, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)

Erklärung der Gegner
des „Preßvereins“ vom
4. Mai 1832
Der Text verteidigt das behördliche Vorgehen gegen die Aktivisten des „Preßvereins“. Dessen führende Persönlichkeiten waren staatlicherseits Verfolgungen ausgesetzt und wurden, wie etwa Georg Fein, der Schriftleiter von Wirths „Deutscher Tribüne“, außer Landes verwiesen.
(Druck, Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung)